Berner Sennenhunde ,,vom Zabergäu,,
Seit 1998 int. anerkannte u. kontrollierte Zuchtstätte im VDH/F.C.I.
Mitglied im DCBS-,  KBS dem Schweizer Klub für Berner Sennenhunde
sowie
 im IgH dem Institut für ganzheitliche Hundezucht
79312 Landeck / Breisgau-Schwarzwald

Tel.: 0049 (0) 7641-935094 | Handy.: 0049 (0) 1520-1745221
Fax.: 0049-(0) 7641-9529685

 

  Zughunde-Vorausetzungen

26.09.11

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Voraussetzungen - Training

Wichtig ist es für jeden Neuling sich vor Beginn ausgiebig mit dem Zughundewesen zu beschäftigen.

Mit Sicherheit ist es nicht damit getan einen Hund vor den Wagen oder Schlitten zu spannen und zu hoffen, dass alles klappt. Wie bei allen Sportarten sollte man auf jeden Fall die Erfahrung erfahrener Trainer nutzen.

 Gemachte Fehler können meist nicht mehr korrigiert werden !

Nützen Sie daher unbedingt das Angebot erfahrener Zughundeführer, sowie die Seminare und Zughundeausbildungen der Zughundevereine

Voraussetzungen

- vor 16-18 Monaten sollte kein Hund ziehen dürfen oder müssen

- Ferner sollte er HD, ED und OCD geröntgt und  Tierärztlich untersucht sein.

Obwohl, wenn man korrekt und vorsichtig mit den Hunden arbeitet, dies selbst bei Hüftdysplasie eine erfolgreiche Therapie zum Aufbau der Muskulatur sein kann.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Zugarbeit ist ein Mindestmass an Gehorsam und Zeichensicherheit. Zwischen dem Hund und dem Führer sollte ein gutes Vertrauensverhältnis bestehen, damit der Hundeführer jederzeit in ungewohnten Situationen auf den oder die Zughunde einwirken kann.

Zu dem sollte man sehr viel Wert auf das passende Geschirr, den Zugwagen oder Schlitten legen. Mit Sicherheit ist alles in allem kein billiges Hobby, daher ist es  auch sinnvoll sich zuerst sehr ernsthaft damit zu beschäftigen.

Des Weiteren sollten auf jeden Fall das Tierschutzgesetz sowie die gesetzlichen Strassenverkehrsgesetze und Bestimmungen für so genannte Hundefuhrwerke eingehalten werden.

Wenig Verständnis haben wir für den einen oder anderen Eigenbau von Zugwägen und Schlitten, welche viel zu groß und zu schwer bzw. ungeignet sind und dem Hund  auf längere Sicht wenig Spaß dafür aber eher Schmerzen und gesundheitliche
Schäden bereiten. 

Vor allem jedoch sind diese, großen schweren Wägen nicht mit dem Tierschutzgesetz zu vereinbaren.
( Da  dieses auch  verbietet, einem Tier derartige Leistungen und Lasten abzuverlangen )

 


Ausbildung - Training

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Stand: 07.02.10